AKW-Gegner wollen Aus für Neckarwestheim 2 durchsetzen
Vier Monate vor dem endgültigen Aus für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 wollen Atomkraftgegner vor Gericht eine sofortige Stilllegung des Blocks erreichen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim lieferten sich Experten des beklagten Umweltministeriums und der Kläger am Mittwoch einen Schlagabtausch um Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und deren Einhaltung mit Schwerpunkt Neckarwestheim. Der Beschluss der Richter, die das Feld weitgehend den Gutachtern beider Seiten überließen, soll Anfang kommender Woche veröffentlicht werden.
Einer der beiden Kläger, der 15 Kilometer von Neckarwestheim entfernt wohnt, gab vor Ort an, auch angesichts der bevorstehenden offiziellen Abschaltung nicht klein beigeben zu wollen. «Jeden Tag kann die Katastrophe passieren.» Vor dem Mannheimer Gericht protestierten einige Aktivisten mit Fahnen gegen den weiteren Betrieb des «Schrottreaktors». Die Atomkraftgegner halten eine Kernschmelze für nicht ausgeschlossen. Nach Meinung der von der Anti-AKW-Organisation «ausgestrahlt» unterstützten Anwohner des Kraftwerks läuft Block 2 seit 2018 im Dauer-Störfallbetrieb. Damals seien Haarrisse an den Heizrohren in den vier Dampferzeugern von Neckarwestheim entdeckt worden. Deren Zahl belaufe sich nunmehr auf über 350.
Die Vertreter des beklagten Umweltministeriums als Atomaufsichtsbehörde sehen hingegen keinen Grund, der ein vorzeitiges Abschalten rechtfertigen würde.
Die Risse könnten im Ernstfall brechen und infolgedessen Radioaktivität freisetzen, argumentieren die AKW-Kritiker. Grund für schwindende Wanddicken an den über 4000 Rohren sei Korrosion. Da die Risse rasch wüchsen, sei es nicht unwahrscheinlich, dass es zu Brüchen zwischen den Revisionen der Anlage komme. Aus Sicht des Ministeriums ist die Wanddicke ausreichend und Schwachstellen würden schnell behoben.
Der VGH hatte bereits im April 2022 einen Eilantrag auf einstweilige Einstellung des Betriebes abgelehnt. Der 10. Senat hatte das damit begründet, dass die engen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Ein Erfolg im Hauptsacheverfahren sei nicht wahrscheinlich und den Antragstellern drohten keine existenziellen Gefahren für Leib und Leben.
Die Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen sollen. Wegen der angespannten Energieversorgung sollen sie jetzt über das Jahresende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlaufen können.
Im Block 1 Neckarwestheim hatte die Stromproduktion schon im Jahr 2011 geendet, nachdem die Bundesregierung infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima den Atomausstieg in Deutschland beschlossen hatte. Block 1 war 1976 in Betrieb gegangen, Block 2 13 Jahre später.