Überlegungen zu Wasserkraftwerk sorgen für Streit
Trotz ablehnender Gerichtsurteile zu Wasserkraftwerken in den bayerischen Alpen in der Vergangenheit gibt es nun neue Überlegungen zu einem Kraftwerk im Allgäu. Denn aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, wonach erneuerbare Energien gefördert werden sollen, könnte sich die Rechtslage geändert haben.
Nach Angaben des Landratsamtes Oberallgäu wurde zuletzt ein mehr als zehn Jahre altes Projekt für ein Kraftwerk im Stillachtal wieder aufgegriffen. Die Gemeinde Oberstdorf sei diesbezüglich vor wenigen Wochen auf das Landratsamt zugekommen, berichtete die Kreisbehörde. Die Oberstdorfer Gemeindeverwaltung selbst ließ bis Dienstag entsprechende Anfragen zu dem Projekt unbeantwortet.
Umweltschützer haben bereits dagegen protestiert, dass die früheren Planungen nun wieder aufgenommen werden sollen. Die Kraftwerkspläne lägen zum größten Teil im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen und einem europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, kritisierte der Bund Naturschutz (BN). «Wir fordern den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber und die Oberallgäuer Landrätin Indra Bayer-Müller auf, diesen Plänen sofort einen Riegel vorzuschieben», sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner in Richtung der beiden Freie-Wähler-Politiker.
Im Jahr 2017 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht die Genehmigung eines anderen Wasserkraftwerks nur wenige Kilometer entfernt für unzulässig erklärt. Die Richter hatten sich damals auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gestützt, wonach ein Wasserkraftwerk in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig sei.
Nach Angaben des Landratsamtes gehen die Planungen der Wasserkraftanlage im Stillachtal bis ins Jahr 2009 zurück. Damals habe es keine Genehmigung gegeben, wogegen eine Investorengruppe geklagt habe. Die Klage sei aber nicht aktiv fortgeführt worden. Im Jahr 2021 sei mitgeteilt worden, dass das Projekt wieder aufgegriffen werden soll.
«Uns liegen derzeit aber weder ein Antrag auf Genehmigung noch die erforderlichen Planunterlagen und Gutachten vor», berichtete das Landratsamt. Sollte ein Antrag eingereicht werden, werde dieser umfangreich geprüft. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich die rechtlichen Bedingungen zwischenzeitlich geändert hätten. Auf Bundes- und Landesebene sei nunmehr gesetzlich verankert, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien wie Wasserkraft «im überragenden öffentlichen Interesse liegt», betonte die Behörde.
Das geplante Wasserkraftwerk liegt unweit des Rappenalpbachs, der in den vergangenen Monaten durch einen illegalen Ausbau in den Schlagzeilen war. Eine Alpgenossenschaft hatte die Bauarbeiten vorgenommen, macht aber dafür das Landratsamt verantwortlich, weil die Behörde per Aktennotiz gewisse Arbeiten erlaubt hatte. Die Kreisbehörde hingegen wirft der Genossenschaft vor, wesentlich umfangreicher als vereinbart den Wildbach ausgebaggert zu haben.